Berufswahl
Um die Arbeitswelt kennen zu lernen, absolvieren die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Abschlussstufe mindestens drei Praktika.
In der Abschlussstufe hat die Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen, in denen die Schüler und Schülerinnen mit dem Leben außerhalb des „beschützenden Rahmens Schule“ konfrontiert werden, einen hohen Stellenwert.
Das erste Praktikum (Werkstattpraktikum) findet in der Klasse 8 für alle Schüler und Schülerinnen verpflichtend in einer der Werkstätten für behinderte Menschen statt. Dadurch sollen die Schüler und Schülerinnen lernen, sich möglichst früh mit einer denkbaren Arbeitswirklichkeit auseinanderzusetzen und u.U. auch motiviert werden, für sich realistische Alternativen zu entwickeln.
Das zweite Praktikum (Neigungspraktikum) kann in der Klasse 9 in selbstgewählten Praktikumsstellen stattfinden, in ausgesuchten Abteilungen der Werkstätten für Behinderte und diversen qualifizierenden Maßnahmen. Zielsetzung ist hier das Erkennen eigener Möglichkeiten und Grenzen, vor allem durch die professionelle Einschätzung Außenstehender.
Das dritte Praktikum (Perspektivpraktikum) in Klasse 10 wird im Hinblick auf die tatsächliche nachschulische Perspektive der Schüler und Schülerinnen durchgeführt.
Teilweise ergibt sich aus dem Neigungs- bzw. Perspektivpraktikum die Chance für einzelne Schüler und Schülerinnen, in dem gerade kennen gelernten Arbeitsfeld ein Tagespraktikum zu machen, das über einen längeren Zeitraum (6 Monate - 1 Jahr) immer dienstags stattfindet.
Alle Praktika werden innerhalb der Abschlussstufe koordiniert, im Unterricht vorbereitet, von Lehrern und Lehrerinnen begleitet und intensiv nachbereitet. Dabei arbeitet die Schule eng mit den Werkstätten für behinderte Menschen der Städte Düsseldorf und Neuss und der Kreise Mettmann und Neuss zusammen.
Ergänzend zu den Praktika führen alle Schüler und Schülerinnen in Klasse 8 Betriebserkundungen durch.
Um einen weitgehend reibungslosen Übergang von der Schule ins Arbeitsleben zu ermöglichen und eine umfassende Beratung zu gewährleisten, besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schule, den zuständigen Beratern und Beraterinnen des Arbeitsamtes, dem Integrationsfachdienst, den Betrieben des Alllgemeinen Arbeitsmarktes, den Werkstätten für behinderte Menschen und den weiterführenden qualifizierenden Bildungseinrichtungen.